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Reiseunterlagen

Spanien ist Vertragsstaat des Schengener Abkommens, weshalb für Besucher aus einem anderen Mitgliedsstaat des Abkommens Reisefreiheit gilt und es keine Grenzkontrollen gibt. Falls dies auf Sie nicht zutrifft, müssen Sie bei der spanischen Botschaft ihres Wohnsitzlands ein Touristenvisum beantragen.


Informationen zu den COVID-Beschränkungen finden Sie auf der Startseite von Reiseplanung oder im Abschnitt KÖNNEN SIE AUS ANDEREN TEILEN SPANIENS NACH MADRID REISEN? am Ende des Artikels.


Reisepass

Neben dem Schengener Abkommen mit Erleichterungen für die Einwohner Deutschlands, Österreichs, Belgiens, Dänemarks, der Slowakei, Sloweniens, Estlands, Finnlands, Frankreichs, Griechenlands, der Niederlande, Ungarns, Islands, Italiens, Lettlands, Liechtensteins, Litauens, Luxemburgs, Maltas, Norwegens, Polens, Portugals, der Tschechischen Republik, Schwedens und der Schweiz gibt es mit bestimmten Ländern weitere Abkommen, die die Einreise nach Spanien vereinfachen und kein Visum erfordern, so dass die Vorlage eines gültigen Reisepasses ausreicht. *Anmerkung: Die letzte Erweiterung des Schengen-Raums fand am 19. Dezember 2011 mit dem Beitritt Liechtensteins statt.

Der folgende Link des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit gibt Auskunft über die Voraussetzungen für eine Einreise nach Spanien.

Visum

In der Regel beinhalten die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für Ihre Reise, den Nachweis von Hin- und Rückflug und die Buchung einer Unterkunft, allerdings kann das Procedere von Land zu Land unterschiedlich sein. Vollständige Informationen erhalten Sie daher bei der entsprechenden spanischen Botschaft, die auf der Website des spanischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit zu finden ist.

Ist der Zweck der Reise ausschließlich touristischer Natur, benötigen Sie ein Kurzzeitvisum (Schengen).  Diese Visa berechtigen zur Durchreise oder zu einem Aufenthalt im Hoheitsgebiet Spaniens und der anderen Schengen-Staaten für eine Dauer von bis zu drei Monaten (90 Tagen) in einem Zeitraum von sechs Monaten (180 Tagen) ab dem Datum der ersten Einreise in den Schengen-Raum.

Falls Ihr Aufenthalt in Spanien anderen Zwecken dient, besteht die Möglichkeit eines nationalen Langzeitvisums. Diese Visa berechtigen zu Aufenthalt bzw. Aufenthalt und Arbeit/Studium/Forschung in Spanien. Alle einreisewilligen Ausländer, die in Spanien leben bzw. leben und arbeiten/studieren möchten, benötigen, sofern sie nicht Bürger der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz sind, ein derartiges Visum.

 

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