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Madrid mit dem Elektroroller

Auf den Straßen Madrids gibt es etwa 5.000 Elektroroller zu mieten, mit denen man sich bequem, wendig und nachhaltig in der Stadt bewegen kann. Die Nutzung dieser so genannten Fahrzeuge der persönlichen Mobilität (VMP auf Spanisch) - ein Begriff, der auch Segways umfasst - wird durch die Verordnung über nachhaltige Mobilität geregelt.

Die von mehreren Unternehmen (LimeVoiBirdMovo (Cabify), LinkSpin oder Wind - im Oktober 2022 waren insgesamt 4821 Fahrzeuge von sechs Betreibern im Umlauf) angebotenen und betriebenen Mietroller finden sich in den Straßen aller 21 Stadtbezirke. Ab 2. Mai 2023 gelten die neuen Genehmigungen für Dott, Lime und Tier Mobility, deren neue Fahrzeuge technisch so ausgestattet sind, dass ein sicheres und geordnetes Konzept der gemeinschaftlichen Nahmobilität (d.h. kein Fahren oder Parken in unzulässigen Bereichen) gewährleistet ist. Dies erfolgt unter Aufnahme in die verschiedenen Mobilitätsplattformen, darunter Madrid Mobility 360. Weitere Informationen)

Die Unternehmen, die die Nutzung dieser Fahrzeuge verwalten, sind verpflichtet, über eine Geolokalisierung zu verfügen und eine Versicherung für Nutzer und Dritte mit einer Mindestdeckung von einer Million Euro abzuschließen. Sie verpflichten sich außerdem, alle ihre Fahrzeuge täglich neu zu verteilen und den Tag in den Stadtvierteln zu beginnen, für die sie ihre Genehmigung erhalten haben.

Preise und Miete

Der Durchschnittspreis für die Anmietung eines Elektrorollers beträgt 0,15 € pro Minute, wobei die Preisspanne von 0,11 € bis 0,23 € pro Minute reicht. Das Verfahren zur Anmietung eines Rollers ist sehr einfach und funktioniert immer auf die gleiche Weise. Alles, was Sie tun müssen, ist, sich auf der Anwendung der Unternehmen, die den Service anbieten, zu registrieren, eine Zahlungsmethode anzugeben, den Roller, den Sie benutzen möchten, auf der Straße zu finden, den auf dem Roller angebrachten QR-Code zu scannen und die Fahrt zu genießen. Und wenn die Reise zu Ende ist, muss sie in der Anwendung gemeldet werden, damit auch die Ausgaben ein Ende finden.

Grundlegende Regeln

  • Das Fahren und Parken von Elektrorollern auf dem Bürgersteig, auf Busspuren, auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung sowie auf Zufahrtsstraßen und Abschnitten der M-30 ohne Ampeln ist verboten.
  • Ihr Verkehr ist ausschließlich auf die Fahrbahn innerhalb der 30er-Zonen und Radfahrstreifen beschränkt, was bedeutet, dass sie auch auf Überlandstraßen, Kreuzungen, Autobahnen, Schnellstraßen und städtischen Tunneln verboten sind.

 

  • Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 25 Stundenkilometer begrenzt. Beim Fahren auf den reservierten Fahrspuren von Gehwegen, Radwegen und der Zone 20 muss ein Abstand von mindestens 1 Meter zu Fußgängern eingehalten werden; kann dieser Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, muss der Elektroroller abmontiert werden und die Fahrer müssen neben dem VMP hergehen. In öffentlichen Parks dürfen Sie nur in den Bereichen fahren, in denen Sie mit dem Fahrrad fahren dürfen, aber wenn die Wege mit Fußgängern geteilt werden, ist die Geschwindigkeit auf 5 Kilometer pro Stunde begrenzt.

 

  • Die Benutzer von VMPs sind verpflichtet, die allgemeinen Alkohol- und Drogenvorschriften einzuhalten.

 

  • Das Mindestalter für diese Fahrzeuge beträgt 15 Jahre. Minderjährige dürfen nur auf Rollern fahren, die ihrer Größe und ihrem Gewicht entsprechen, und nur auf zugelassenen Strecken, in für den Verkehr gesperrten Bereichen und in Begleitung und unter der Verantwortung ihrer Erziehungsberechtigten.

 

  • Die Verwendung eines zugelassenen Helms wird empfohlen. Sie ist nur für Personen unter 18 Jahren oder bei einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern auf einem multimodalen Fahrstreifen vorgeschrieben.

 

  • Alle Roller müssen eine zugelassene Klingel, Bremssysteme, Lichter und reflektierende Elemente haben.

 

  • Die Benutzung von Mobiltelefonen oder Kopfhörern, die an Abspielgeräte oder Empfänger angeschlossen sind, ist nicht gestattet.

 

  • Unter keinen Umständen dürfen zwei Personen in einem Fahrzeug mitfahren

Wo können wir den Scooter parken?

Motorroller müssen auf den für Motorräder und Fahrräder vorgesehenen Plätzen abgestellt werden, und wenn es dort keine gibt, können sie auf dem allgemeinen Parkstreifen an der Straße abgestellt werden. In Ausnahmefällen können sie auch auf Gehwegen geparkt werden, sofern sie neben der Bordsteinkante stehen und eine freie Breite von mehr als 3 Metern haben, um den Fußgängerverkehr und Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht zu behindern. Ist der Bürgersteig weniger als 6 Meter lang, sollten Roller parallel zum Bordstein geparkt werden, ist er länger, sollte das Fahrzeug in einem Winkel von etwa 45º zum Bürgersteig oder schräg neben dem Bordstein geparkt werden.

Das Parken auf dem Bürgersteig ist nicht erlaubt, wenn die Straßen einen besonderen Schutz für Fußgänger bieten oder wenn besondere Schilder dies verbieten. Dies ist der Fall auf der Gran Via, wo der Menschenstrom sehr groß ist und die Roller die Fußgänger gefährden könnten.

Sie dürfen auch nicht an öffentlichen Bushaltestellen (EMT), auf Plätzen für Personen mit eingeschränkter Mobilität, an Taxiständen oder auf Kanaldeckeln oder anderen Diensten (Telekommunikation, Energie, Müllabfuhr usw.) abgestellt werden.

Es ist nicht gestattet, Roller mit diebstahlsicheren Ketten oder Vorhängeschlössern an öffentlichem Straßenmobiliar oder Gegenständen wie Ampeln, Bänken, Bäumen, Buswartehäuschen oder Zäunen zu befestigen.

 

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