Autofahren in Madrid
In Madrid nimmt man am besten die öffentlichen Verkehrsmittel, denn sie gehören europaweit zu den besten ihrer Art und schonen die Umwelt. Für Autofahrer gilt jedoch das bisweilen aktivierte Emissionsschutzprotokoll Madrid 360 / Zona de Bajas emisiones und die Verordnung über die innerstädtische Fortbewegung, die auf vielen Straßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorsieht. Und denken Sie daran, dass eine sichtbar angebrachte Umweltplakette vorgeschrieben ist.
MADRID 360 / ZONA DE BAJAS EMISIONES (UMWELTZONEN):
Für verbesserten Umweltschutz in den 21 Bezirken sieht Madrid 360 die Einrichtung verschiedener Umweltzonen (ZBE) vor. Im Zuge dessen wird vom 1. Januar 2022 bis 2025 das gesamte Stadtgebiet in ringförmigen Schritten nach und nach zu ZBE erklärt.
Mit Verabschiedung der neuen Verordnung über nachhaltige Fortbewegung vom 13. September 2021 entstanden die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Umweltzonen in der gesamten Stadt unter Harmonisierung von Umweltschutz und wirtschaftlicher Entwicklung.
- Seit 1. Januar 2022 sind Zufahrt und Betrieb von Fahrzeugen der Kategorie A auf öffentlichen städtischen Straßen innerhalb der M-30 (mit Ausnahme der Autobahn selbst) verboten. Anmerkung: Ausgenommen sind unter anderem die Fahrzeuge, die am 1. Januar 2022 im Madrider Fahrzeugregister der Generaldirektion für Verkehr eingetragen und im Kfz-Steuerregister erfasst waren. Für diese Fahrzeuge - sofern sie beide Voraussetzungen erfüllen - sind Zufahrt und Betrieb bis 31. Dezember gestattet.
- Hinweis vom 28. Februar 2022: Der Ankündigungszeitraum für die ZBE Madrid wird seitens der Stadtverwaltung bis 1. Mai 2022 verlängert. Dennoch gilt: Für Fahrzeuge der Kategorie A ohne Zufahrt-und Betriebsgenehmigung innerhalb der M-30 werden weiterhin Bußgelder verhängt.
WAS BEDEUTEN DIE NEUEN VORSCHRIFTEN FÜR MICH?
Emissionsschutzprotokoll
Im Falle hoher Schadstoffbelastung verfügt Madrid über ein Emissionsschutzprotokoll, das den Verkehr und das Parken von Fahrzeugen betrifft. Dieses Protokoll legt 5 Maßnahmenszenarien fest und räumt schadstoffärmeren Fahrzeugen mit der entsprechenden Umweltkennzeichnung Vorrang ein.
Wer mit dem Auto nach Madrid kommt, sollte daher besser prüfen, ob das Protokoll gerade aktiviert ist und welche Maßnahmen es vorsieht.
Parken
Das Abstellen von Fahrzeuge auf gelb gekennzeichneten Flächen oder in Bereichen mit Parkverbotshinweis („Prohibido Estacionar“) ist nicht gestattet. Geregelte Parkflächen (mit blau oder grün gekennzeichneten Stellplätzen) sind ausgewiesen; Parkscheine können direkt an der Parkuhr oder per Handy gelöst werden.
Alkoholkonsum
Das Gesetz missbilligt den Genuss von Alkohol am Steuer und stuft ihn je nach konsumierter Menge als Vergehen oder Verbrechen ein. Die allgemein gültige gesetzliche Promillegrenze liegt bei 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Luft. Für Fahranfänger oder Berufskraftfahrer gilt ein geringerer Grenzwert von 0,15 mg/l. Bußgelder für die Überschreitung dieser Grenzwerte belaufen sich auf über 500 Euro und können mit Freiheitsstrafen einhergehen.
Tempolimit
Geschwindigkeitsbegrenzungen in Madrid werden rigoros durchgesetzt und kontrolliert, wobei die Geschwindigkeit an unterschiedlichen Stellen von Radaranlagen erfasst wird. Im Allgemeinen gelten je nach Straßenart die folgenden Höchstgeschwindigkeiten für Fahrzeuge:
- Autobahnen und Schnellstraßen: 120 km/h
- Nationalstraßen: 100 km/h
- Innerstädtische Straßen: 30 km/h auf Straßen mit nur einer Spur pro Fahrtrichtung / 50 km/h auf Straßen mit mehr als einer Spur in jede Richtung
- Radwege: 30 km/h
- Wohngebiete: 20 km/h
Führerscheine und Mindestalter
In Spanien beträgt das gesetzliche Mindestalter für das Führen von Kraftfahrzeugen 18 Jahre. Nicht-Residente können in Spanien mit einer Internationalen Fahrerlaubnis fahren, einer auf ein Jahr zeitlich begrenzten Genhemigung. Bürger eines EU-Mitgliedstaates können mit dem Führerschein ihres Landes in Spanien fahren.
Mitnahme von Kindern
Kinder ab 12 Jahren können auf dem Vordersitz mitfahren. Kinder, die jünger sind, dürfen nur mit einem speziellen Sicherheitssitz vorne sitzen. Auf dem Rücksitz sind Kinder bis 135 cm Körpergröße mit anpassbaren Sicherheitsvorrichtungen und entsprechenden Betätigungselementen zu sichern.
Krafträder und Fahrräder
Krafträder müssen Tag und Nacht mit eingeschaltetem Licht fahren. Es besteht Helmpflicht für Fahrer und Mitfahrer, auch bei nur gelegentlicher Mitfahrt.
Das teilweise erlaubte Parken von Krafträdern auf dem Gehweg ist nur zulässig, wenn keine entsprechende Parkfläche vorhanden ist. Dabei ist bei auf dem Gehweg geparkten Krafträdern stets eine lichte Durchgangsbreite von 3 m zu berücksichtigen.
Fahrräder dürfen nicht auf Gehwegen verkehren. Ausnahmen gelten bei Fahrradbürgersteigen und bei unter 12-jährigen Fahrern in Begleitung eines Erwachsenen zu Fuß. Radfahren in beide Richtungen ist gestattet auf Straßen in Wohngebieten mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, Radwegen und (wenn ausdrücklich entsprechend beschildert) im Lokalstraßennetz.
Helmpflicht besteht auf innerstädtischen Straßen für Kinder unter 16 Jahren und auf außerstädtischen Straßen für alle Fahrer.
Mobiltelefon
Das Nutzen des Hands am Steuer ist in Madrid ein Vergehen, es sei denn, dies erfolgt über eine Freisprecheinrichtung. Das Bußgeld für einen derartigen Verstoß liegt bei rund 200 Euro.
Selbstbalancierende Fahrzeuge
E-Boards, Segways und dergleichen sind auf Gehwegen verboten, aber auf Radwegen und Straßen mit 30 km oder geringerer Höchstgeschwindigkeit erlaubt. Für Kinder unter 16 Jahren besteht Helmpflicht, während der Fahrt ist das Tragen von Kopfhörern verboten.
Es gilt ein Nutzermindestalter von 15 Jahren. Bei Einsatz im Rahmen einer Stadtführung besteht für alle Helmpflicht, darf die Gruppe aus höchstens 8 Personen bestehen und ist die Nutzung für Kinder ab 10 Jahren gestattet.
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